Familienrecht

Durch meine langjährige praktische Erfahrung als Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht kann ich Ihnen mit meinen fachlichen Kompetenzen in den Bereichen Ehe-, Familien- sowie Kindschaftsrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen, was auch angrenzende Fachgebiete wie Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht einschließt.

Ehe – Lebensgemeinschaft  – Familie

IIn Deutschland wird jede dritte Ehe bereits innerhalb der ersten fünf Jahre geschieden. In Großstädten liegt die Quote sogar noch höher. Eine Ehescheidung ist für die beteiligten Parteien belastend, deshalb sollten Sie sich bei ehelichen oder familiären Konflikten frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, damit ihre persönlichen Rechte und die Ihrer minderjährigen Kinder gewahrt werden. 

Insbesondere in Scheidungsfällen ist eine Beratung durch einen

Anwalt hilfreich, da dadurch u. U. kostenintensive und langwierige Verfahren vermieden werden können. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, sich umfassend beraten zu lassen, insbesondere auch wenn minderjährige Kinder vorhanden sind oder Regelungen zu gemeinsamen Vermögenswerten oder Verpflichtungen getroffen werden müssen. In diesem Zusammenhang helfe ich Ihnen auch beim Ermitteln von Unterhaltsleistungen, die vom jeweiligen Einkommen der Ehepartner abhängig sind.

Ich betreue Sie bei folgenden Fragen im juristischen Fachbereich des Familienrechts

  • Ehevertrag

  • Elterliches Sorgerecht

  • Gewaltschutz

  • Unterhalt für Kinder

  • Umgangs- und Aufenthaltsrecht

  • Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich

  • Ehescheidung und Scheidungsvereinbarung

  • Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Hausratsteilung

Ich vertrete Sie in jedem einzelnen Verfahrensstadium vor dem Familiengericht z. B. im Rahmen einer Ehescheidung und den damit verbundenen Fragen zum Sorge- und Unterhaltsrecht und dem Versorgungs- und Zugewinnausgleich. Des Weiteren berate ich Sie gerne in außergerichtlichen Angelegenheiten wie zum Inhalt eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.