Strafrecht und Strafverfahrensrecht
Auch als Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in Suhl zur Verfügung. Neben der Strafverteidigung gehört die Vertretung der Opfer von Straftaten im Rahmen eines Nebenklageverfahrens oder die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen im Strafprozess zu meiner Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet.
Strafrecht ist das Rechtsgebiet bei dem am meisten auf dem Spiel steht
Die frühzeitige Konsultation eines Rechtsanwaltes bei Strafsachen ist wichtig- egal ob Sie die Ihnen zur Last gelegten Straftaten tatsächlich begangen haben oder unschuldig sind. Wenn Sie in das Visier von Ermittlungsmaßnahmen durch Polizei und Staatsanwaltschaft geraten sind, kann durch unbedachte Reaktionen oder Äußerungen des Verdächtigen ein Anfangsverdacht entstehen oder sogar erhärtet werden.
Daher ist es immer sinnvoll, dass so frühzeitig wie möglich Ihre Interessen vertreten werden. Ich berate Sie in solchen Angelegenheiten und helfe Ihnen, mittels rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit den Strafverfolgungsbehörden oder Gerichten zu ermitteln, welche Verteidigungswege in Ihrem Interesse liegen. Auch in Fällen, in denen die gegen Sie als Beschuldigten erhobenen Vorwürfe zutreffen sollten, können mit einer frühzeitig einsetzenden Verteidigungsstrategie Ihre Interessen im Verlauf des Ermittlungsverfahrens und eines möglichen Strafverfahrens am besten vertreten und umso erfolgversprechender kann eine zielführende Verteidigungsstrategie verfolgt werden. Durch meine Erfahrungen im Strafrecht trage ich dazu bei, dass unnötigen Belastungen entgegengewirkt werden kann. Darüber hinaus setze ich Ihre Rechte im Verlauf eines Strafverfahrens durch. Das Strafprozessrecht sieht gemäß Strafprozessordnung (StPO) folgenden Verlauf des Strafverfahrens vor:
Die 3 Verfahren
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1. Ermittlungsverfahren
Hier ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt.
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2. Zwischenverfahren
Das Gericht prüft, ob die erhobenen Vorwürfe gegen den Beschuldigten ein Hauptverfahren rechtfertigen.
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3. Hauptverfahren
Die eigentliche Hauptverhandlung vor Gericht.
In allen drei Schritten ist anwaltliche Vertretung angeraten. Bereits im Ermittlungs- und Zwischenverfahren kann ich als Ihre Anwältin dazu beitragen, dass das Strafverfahren möglicherweise eingestellt werden kann. Es käme dann gar nicht erst zum Hauptverfahren. In der Hauptverhandlung kann ich im Rahmen des Mandats alle prozessualen Möglichkeiten für Sie ausschöpfen, die für Sie positive Auswirkungen auf das Verfahren haben können.
Auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Ich kann Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen eines Nebenklageverfahrens oder als Zeugenbeistand unterstützen oder im Rahmen eines Strafprozesses Ihre Schmerzensgeldansprüche geltend machen.